Das Bundesverfassungsgericht hat am 12./13. Oktober Verschonungsregeln für Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer diskutiert. Ein Urteil wird im Frühjahr 2027 erwartet. Auch der ZDH nahm an der mündlichen Verhandlung teil, möchte aber noch mehr Fakten für die weitere Argumentation gewinnen, denn bis 2030 werden im Handwerk rund 130.000 Betriebsnachfolgen erwartet – und jede davon wäre betroffen.
Daher führt der ZDH mit dem Deutschen Handwerksinstitut (DHI) bis 8. Dezember 2026 diese Umfrage durch. Kern ist die Frage, wie Handwerksbetriebe aufgebaut sind und wie sie ihre Nachfolge planen.
- Bisher bleiben 85 % des begünstigten Betriebsvermögens steuerfrei.
- Voraussetzung: Der Betrieb muss fünf Jahre fortgeführt werden
- und die Lohnsumme stabil bleiben:
- Betriebe über 15 Beschäftigte müssen in diesen fünf Jahren zusammen
- mind. 400 % ihrer durchschnittlichen Jahreslohnsumme vor der Übergabe zahlen,
- bei 11 bis 15 Beschäftigten sind es 300 %, o bei 6 bis 10 Beschäftigten 250 %.
- Betriebe bis fünf Beschäftigte sind ausgenommen.
- Wer die Grenze unterschreitet, verliert den Steuervorteil rückwirkend anteilig.
Die diskutierten Reformen sähen pauschale Freibeträge oder einheitliche Steuersätze vor. Betriebsvermögen würde dann wie frei verfügbares Vermögen besteuert, obwohl es in Werkstatt, Maschinen und Fahrzeugen gebunden ist (Konzept „FairErben“ der SPD). Dieses Geld fehlt dann bei Investitionen, Beschäftigung und Ausbildung.
Der ZDH will die Interessen der Betriebe mit belastbaren Fakten vertreten. Je mehr Betriebe antworten, umso schwerer lassen sich die Ergebnisse ignorieren. Jeder fehlende Betrieb macht das Bild ungenauer.
Leiten Sie daher die Befragung gern weiter - auch an die Multiplikatoren wie Innungen und Kreishandwerkerschaften.


